Aufträge finden
Wie Gartenpflegebetriebe aus Einzeleinsätzen Verträge machen
Gartenpflege ist das Gewerk, in dem Werbung am schnellsten unrentabel wird und am zuverlässigsten funktioniert, je nachdem wie sie aufgesetzt ist. Der Unterschied liegt nicht im Budget und nicht im Gebiet, sondern in einer einzigen Frage: wirbst du für einen Einsatz oder für eine Saison.
Die Rechnung, die den Kanal entscheidet
Ein einzelner Mäheinsatz auf 300 Quadratmetern bringt vielleicht 90 Euro Umsatz und 45 Euro Deckungsbeitrag. Wenn die Anfrage 20 Euro kostet und nur jede zweite zum Auftrag wird, bleiben fünf Euro. Dafür fährt niemand raus.
Derselbe Kunde mit vierzehntägiger Pflege von April bis Oktober bringt 14 Einsätze, dazu Heckenschnitt und Laubentfernung. Der Jahreswert liegt bei 1.400 bis 2.000 Euro, der Deckungsbeitrag bei mehreren hundert Euro. Die Anfrage für 20 Euro ist dann ausgesprochen billig. Und weil ein Pflegekunde im Schnitt mehrere Jahre bleibt, verbessert sich die Rechnung jedes Jahr weiter.
Das ändert alles an der Kampagne: die Anzeige spricht von regelmäßiger Pflege, nicht von einem Termin. Die Landingpage zeigt ein Saisonpaket mit Preis, nicht ein Kontaktformular. Und die Suchbegriffe zielen auf "gartenpflege regelmäßig", "rasenpflege abo", "gartenpflege jahresvertrag", nicht auf "rasen mähen".
Hausverwaltungen sind der übersehene Markt
Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften vergeben Grünpflege in Jahresverträgen. Der übliche Weg dorthin ist die persönliche Ansprache, und deshalb glaubt kaum jemand, dass diese Kunden googeln. Sie tun es, und zwar meist dann, wenn es brennt: der bisherige Dienstleister hat gekündigt, ist insolvent oder kommt nicht mehr.
Diese Suchen sind selten, aber praktisch konkurrenzlos. Wer eine eigene Anzeigengruppe für "grünpflege hausverwaltung", "gartenpflege wohnanlage" und "grünflächenpflege gewerbe" laufen lässt, zahlt wenig und bekommt gelegentlich einen Auftrag, der eine halbe Kolonne auslastet.
Unkraut auf versiegelten Flächen: häufig gesucht, oft falsch beantwortet
"Unkraut Einfahrt entfernen" ist eine der häufigsten Suchen im Grünbereich. Rechtlich ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, nach § 12 Pflanzenschutzgesetz ohne Genehmigung unzulässig. Hausmittel wie Essig und Salz fallen ebenfalls darunter. Wer stattdessen mechanische oder thermische Verfahren anbietet und das in der Anzeige sagt, gewinnt diese Anfragen und vermeidet gleichzeitig ein Bußgeldrisiko.
Die Route ist die eigentliche Kostenstelle
In der Gartenpflege entscheidet nicht der Stundensatz über die Marge, sondern die Fahrzeit zwischen zwei Kunden. Zehn Kunden in einem Ortsteil sind profitabel, zehn Kunden verteilt über den Landkreis sind es nicht. Deshalb setzen wir das Gebiet in diesem Gewerk enger als in jedem anderen: Kernortsteile mit vollem Gebot, alles darüber hinaus ausgeschlossen, bis die Route dort dicht ist.
Das ist auf den ersten Blick ein Verzicht auf Anfragen. Auf den zweiten ist es der Grund, warum der Kanal in diesem Gewerk überhaupt rechnet.
Was wir ausschließen
- Ein-Mann-Konkurrenz-Suchen. "Rasen mähen Schüler", "günstig", "Nebenjob" bringen Kunden mit einer Preiserwartung, die kein Betrieb bedienen kann.
- Gerätesuche. "Rasenmäher kaufen", "Vertikutierer leihen" sind Produktsuchen.
- Baumfällung. Eigenes Gewerk mit eigenen Nachweisen, wird getrennt beworben.
- Gebiete außerhalb der Route. Eng gesetzt, bewusst.
Was eine Anfrage kosten darf
Bei einem Pflegevertrag mit 620 Euro Deckungsbeitrag im Jahr und 40 Prozent Abschlussquote liegt die Grenze bei rund 248 Euro pro Anfrage, und das nur für das erste Jahr. Bei einem Einzeleinsatz mit 45 Euro Deckungsbeitrag und 50 Prozent Abschlussquote bei 22 Euro. Der Faktor zehn zwischen beiden ist der ganze Grund, warum die Kampagne auf den Vertrag zielt. Die Zahlen sind Rechenbeispiele, keine Zusage.